AGB

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Für unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten im Verhältnis zu Auftraggebern („AG“) ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam und sind daher ohne diese Bestätigung für das gegenständliche Rechtsgeschäft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgeschlossen.

2. ANGEBOTE

Unsere Angebote sind unverbindlich. Sie sind unentgeltlich, außer der AG hat um Anbotslegung gebeten. Ein Vertrag liegt erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns vor.

3. LIEFERBEDINGUNGEN

3.1 Wir sind berechtigt, Teil-Lieferungen und Vor-Lieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

3.2 Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort des Kunden, es sei denn Abweichendes wird ausdrücklich vereinbart oder wir erbringen unsere Leistungen in den Betriebsstätten des AG. Mit Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur durch uns, geht daher grundsätzlich die Gefahr auf den AG über, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Wir bemühen uns um die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine, ohne diese zu garantieren. Die Verbindlichkeit der Liefertermine setzt insbesondere das rechtzeitige Einlangen aller vom AG zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, insbesondere die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung aller Pläne und Zeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, der Bestellung und sonstigen Verpflichtungen durch den AG voraus.

3.4 Für den Fall, dass vereinbart wurde, dass wir im Rahmen unserer Leistungen die Beförderung übernehmen, stehen uns Beförderungsart und Beförderungsweg frei. Wird die Ware ohne unser Verschulden durch ein Transportunternehmen nicht rechtzeitig geliefert, so gilt der Liefertermin mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

3.5 Werden als gemäß Punkt 3.3 verbindlich bestätigte Liefertermine aus Gründen, welche der Sphäre des AG oder unabwendbaren Ereignissen zuzurechnen sind, verzögert, werden diese entsprechend unserer Liefermöglichkeiten hinausgeschoben. Daraus entstehende Mehrkosten sind vom AG vollumfänglich zu tragen.

3.7 Der Einbau von bauseits vorhandenen Waren, welche sich bereits im Eigentum des AG befinden, wird der Montageaufwand verrechnet und unterliegt den allgemeinen Montagebedingungen. Eine Haftung bzw. Garantie für die bauseits bereit gestellte Ware ist ausgeschlossen.

3.8 Der AG wird bei Verwendung/Inbetriebnahme unserer Leistungen alle anzuwendenden Rechtsvorschriften einhalten, bzw. alle dafür erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen erwirken.

4. ABNAHME

Die Abnahme unserer Leistungen hat unmittelbar nach der Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Sämtliche mit der Abnahme im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der AG. Wird die Abnahme vom AG nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vereinbarten Frist und/oder nicht vollständig durchgeführt, so gelten unsere Leistungen dennoch als abgenommen und der Vertrag unsererseits als erfüllt.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen durch den AG, insbesondere der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises samt Zinsen und sonstigen allfällig anfallenden Kosten, in unserem Eigentum.

6. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Preise verstehen sich als Euro-Preise! Die EK-Preise gelten ab Lager des Verkäufers exklusive Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der AG. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom AG gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. Eine Erhöhung der Einstandspreise (Netto EK) bzw. Erhöhung unseres empfohlenen Verkaufspreises kann jederzeit vom Verkäufer durchgeführt werden. Irrtümer, Satz- und Druckfehler sind vorbehalten!

6.2  Die Zahlungen sind vom AG gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.

6.3    Bei Zahlungsverzug des AG, auch nur mit einer Teilzahlung, sind wir berechtigt, sofort den gesamten

vereinbarten Preis fällig zu stellen. Ist der AG mit seinen Zahlungen im Rückstand, sind wir weiters berechtigt, unsere Leistungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzuschieben oder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Verzögert sich die Erfüllung einer unserer Verpflichtungen, von der eine Zahlung des AG abhängig ist, ist die Zahlung vom AG ungeachtet der Verzögerung zum ursprünglichen Termin zu leisten.

7. AUFRECHNUNGSVERBOT / ZURÜCKBEHALTUNGSVERBOT

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen sowie die Zurückbehaltung des gesamten Kaufpreises oder von Teilzahlungen durch den AG ist ausgeschlossen.

8. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGES

8.1 Wir haben das Recht, bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den AG, jederzeit mit oder ohne Nachfristsetzung zur Gänze oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

8.2 Dasselbe gilt, wenn uns Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des AG bekannt werden, bzw.

begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG bestehen. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus

berechtigt, vom AG ausreichende Sicherstellungen nach unserem Ermessen zu verlangen.

8.3 Die bis zur Beendigung des Vertrages von uns erbrachten Leistungen, sind unbeschadet unserer darüber hinausgehenden Ansprüche in allen Fällen vom AG zu vergüten.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

9.1 Der AG ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen, bei sonstigem Entfall sämtlicher Ansprüche. Die Rüge allfälliger Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Hinsichtlich verdeckter Mängel besteht zudem eine Gewährleistungspflicht unsererseits nur dann, wenn diese Mängel innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung samt Inbetriebnahme ab Beendigung der Montage angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

9.2 Eine allfällige Gewährleistungspflicht trifft uns nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebsbedingungen und bei üblichem Gebrauch auftreten. Für Abnutzungserscheinungen und Bagatellschäden leisten wir keine Gewähr. Keine Gewährleistungsansprüche des AG bestehen weiters bei Mängeln, welche zurückzuführen sind auf unvollständige Angaben des AG, eigenmächtige Eingriffe und Änderungen durch den AG und/oder Dritte betreffend unsere Leistungen, unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder Verwendung unserer Leistungen durch den AG und/ oder durch Dritte, Umänderungen oder Umbauten von bereits bestehenden oder fremden Anlagen bzw. Leistungen.

9.3 Wir sind berechtigt, den Gewährleistungsbehelf nach eigenem Ermessen zu wählen. Für die Prüfung der Mängel sowie für die Verbesserung bzw. für die Lieferung von Ersatzware oder Austauschware, ist uns die dafür erforderliche Zeit zu gewähren.

9.4 Wir sind in jedem Falle von jeder Gewährleistungspflicht entbunden, solange der AG mit seinenZahlungspflichten in Verzug ist.

9.5 Durch eine Mängelbehebung oder einen sonstigen Gewährleistungsbehelf wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

9.6 Die Kosten für eine Mängelbehebung durch den AG selbst oder durch Dritte haben wir nur dann zu tragen, wenn wir hierzu unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben.

9.7 Wir haften ausschließlich bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit und in jedem Fall nur bis zur maximalne Höhe von 10% des Auftragswertes. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

9.8 Wird eine Leistung von uns aufgrund von vom AG beigestellten Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Planungen, Modellen oder sonstigen Angaben angefertigt bzw. erbracht, so erstreckt sich unsere Haftung nur darauf, dass die Ausführung gemäß den vom AG beigestellten Angaben erfolgt.

9.9 Für den Fall, dass wir aufgrund eines Verhaltens des AG von einem Dritten in Anspruch genommen werden, ist der AG verpflichtet, uns vollumfänglich schadlos zu halten.

10. HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt gleichgesetzt sind Streik, Aussperrung, Unruhen, Anschläge, Terror oder sonstige Umstände, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder auch unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind.

11. GEHEIMHALTUNG UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

11.1 Der AG ist verpflichtet, alle – sei es im Rahmen unserer Angebote oder im Zuge der Vertragserfüllung – erhaltenen Informationen, insbesondere Unterlagen, Daten, Zeichnungen sowie technische und wirtschaftliche Kennzahlen streng vertraulich zu behandeln. Erhaltene Informationen dürfen vom AG ausschließlich für die Zwecke, für welche die Übermittlung erfolgt, verwendet werden.

11.2 Die Weitergabe von Informationen durch den AG an Dritte darf nur erfolgen, wenn dies zur Erfüllung des vereinbarten Zwecks zwingend notwendig ist und den Dritten diese Geheimhaltungsverpflichtung vollinhaltlich überbunden wird.

11.3 Der AG hat uns im Falle von Rechtsverstößen gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung durch Dritte vollumfänglich schadlos zu halten.

11.4 Alle Immaterialgüterrechte Patent-, Marken-, Urheber- und Musterrechte an unseren Leistungen verbleiben in unserem Eigentum. Es werden dem AG auch keine Lizenzrechte durch uns eingeräumt.

12. PÖNALE

Bei einem Verstoß gegen Punkt 11. schuldet der AG uns je Verstoß eine verschuldensunabhängige Pönale in der Höhe von mindestens € 20.000,00. Diese unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Wir sind berechtigt, darüber hinausgehende Ansprüche, bzw. Schadenersatzansprüche, geltend zu machen.

13. ABGABEN

Alle Steuern, Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit unseren Verträgen oder unseren Leistungen entstehen, sind vom AG zu tragen. Sollten wir direkt durch Behörden im Zusammenhang mit der Errichtung von Verträgen oder in Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung mit Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben in Anspruch genommen werden, so hat uns der AG diesbezüglich vollumfänglich schadlos zu halten.

14. ANFECHTUNG / ANPASSUNG

Eine Anfechtung oder Anpassung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, bzw. wegen Irrtums (auch wegen Kalkulationsirrtums) und/oder Verkürzung ist für den AG ausgeschlossen. Der AG verzichtet auch darauf, geltend zu machen, der Vertrag sei nicht gültig zustande gekommen und/oder nichtig.

15. SCHRIFTFORMERFORDERNIS

Jede Ergänzung oder Änderung sowie das Abgehen vom Formerfordernis bedarf der Schriftform und unserer Bestätigung.

16. UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages unwirksam und/oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmungen treten automatisch wirksame und vollstreckbare Bestimmungen, welche der Funktion der unwirksamen bzw. nicht vollstreckbaren Bestimmungen am besten entsprechen in kraft.

17. RECHTSWAHL

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem AG und uns findet österreichisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts Anwendung.

19. GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Liezen. Es steht uns jedoch frei, abweichend davon unsere Ansprüche beim zuständigen Gericht am Sitz des AG, geltend zu machen.

20. DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Bezüglich der Verwendung, Bearbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Seite DSGVO auf unserer Homepage www.gwh-dormann.at nähere Informationen und Erläuterungen.

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